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   LAG Hamm, 22.09.2005 - 8 Sa 974/05   

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https://dejure.org/2005,7568
LAG Hamm, 22.09.2005 - 8 Sa 974/05 (https://dejure.org/2005,7568)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.09.2005 - 8 Sa 974/05 (https://dejure.org/2005,7568)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. September 2005 - 8 Sa 974/05 (https://dejure.org/2005,7568)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kündigung / Schwerbehinderung / Klagefrist / fehlende Zustimmung des Integrationsamtes

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KSchG § 4 Satz
    Kündigung / Schwerbehinderung / Klagefrist / fehlende Zustimmung des Integrationsamtes

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigung - Schwerbehinderung - Klagefrist - fehlende Zustimmung des Integrationsamtes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristbeginn der Klagefrist bei Kündigung gegenüber dem bekanntermaßen schwerbehinderten Arbeitnehmer ohne die Zustimmung des Integrationsamtes; Anforderung an eine Kündigungserklärung; Klärung der Rechtslage durch Ausdehnung der Klagefrist; Folgen der nachträglichen ...

  • Judicialis

    KSchG § 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 4
    Kündigung, Schwerbehinderung, Klagefrist, fehlende Zustimmung des Integrationsamtes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 487/02

    Insolvenzkündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.2005 - 8 Sa 974/05
    Die Grundsätze der (zur Rechtslage von § 113 InsO a.F. ergangenen) Entscheidung des BAG vom 03.07.2003 - 2 AZR 487/02- AP Nr. 7 zu § 118 BerzGG sind unverändert auch im Geltungsbereich des § 4 KSchG n.F. anzuwenden.

    Demgegenüber hat die Beklagte geltend gemacht, die zur früheren Rechtslage ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 03.07.2003 - 2 AZR 487/02 - sei nach der Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes nebst Ausdehnung der Klagefrist des § 4 KSchG auf sämtliche Unwirksamkeitsgründe gegenstandslos.

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 113/04

    Zweckbefristung - Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.2005 - 8 Sa 974/05
    Auch wenn man aus dem Fehlen diesbezüglicher Ausführungen in der Berufungsbegründung folgern will, die Beklagte halte im zweiten Rechtszuge nicht mehr an ihrem Standpunkt fest, das Arbeitsverhältnis sei - unabhängig von der ausgesprochenen Kündigung - auch durch formlosen Aufhebungsvertrag beendet worden, ergeben sich Feststellungsinteresse und Begründetheit des verfolgten positiven Feststellungsbegehrens hier schon aus der Tatsache, dass der Kläger unstreitig seit dem 06.06.2005 im Rahmen eines Prozessrechtsarbeitsverhältnisses weiterbeschäftigt wird, ohne dass die hierin enthaltene Befristung dem Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG entspricht (vgl. BAG Urt. v. 22.10.2003 - 7 AZR 113/04 - AP Nr. 16 zu § 14 TzBfG).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2012 - 5 Sa 597/11

    Entschädigungsklage eines Schwerbehinderten - Nichteinladung zum

    Gleiches gilt dann, wenn feststeht, dass der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung entgegen § 81 Abs. 1 S. 4 SGB IX nicht über die eingegangene Bewerbung eines bestimmten schwerbehinderten Menschen unterrichtet hat (BAG 15.02.2005 EzA § 81 SGB IX Nr. 6; LAG Hamm 17.11.2005 - 8 Sa 1213/05 - FA 2006, 190 LS), sowie dann, wenn er dem Arbeitnehmer entgegen § 81 Abs. 1 S. 9 SGB IX keine Gründe für die Ablehnung der Bewerbung mitgeteilt hat (LAG Hessen 07.11.2005 NZA-RR 2006, 312 u. 22.03.2006 - 2 Sa 1686/05 - ArbuR 2006, 373 LS).

    Betrifft die Stellenbewerbung z.B. den Zugang zu einem öffentlichen Amt i.S.d. Art. 33 Abs. 2 GG (Volljurist bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts), so kann die Vermutung nicht bereits allein durch den Nachweis einer um mehrere Stufen besseren Examensnote des eingestellten Bewerbers entkräftet werden (BAG 21.07.2009 EzA § 82 SGB IX Nr. 1); die Berücksichtigung von Notenstufen stellt dann ein unzulässiges Nachschieben von Auswahlkriterien dar (a.A. LAG Nds. 24.04.2008 LAGE § 15 AGG Nr. 4), wenn in der Stellenausschreibung ausdrückliche Mindestanforderungen (z.B. Prädikatsexamen) nicht genannt werden (a.A. LAG Hamm 17.11.2005 - 8 Sa 1213/05 - FA 2006, 190 LS; s.a. Sachs. LAG 19.09.2007 - 5 Sa 552/06 - ArbuR 2008, 403 LS: ein bloßer Qualifikationsvorsprung eines anderen Bewerbers begrenzt den Entschädigungsanspruch).

  • LAG Hamm, 05.08.2009 - 3 Sa 1677/08

    Wirksame Kündigung bei Versäumung der Kündigungsfrist; Kenntniserlangung der

    Die Nichterfassung einer solchen Fallgestaltung von § 4 Satz 4 KSchG ergibt sich insoweit aus der Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG, wonach die nachträgliche Klagezulassung eröffnet wird, wenn eine Frau von ihrer Schwangerschaft aus einem von ihr nicht zu vertretenen Grund erst nach Ablauf der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG Kenntnis erlangt hat (siehe hierzu, BAG 19.02.2009, DB 09, 1410; LAG Düsseldorf, 10.02.2005, NZA-RR 2005, 382; LAG Hamm, 22.09.2005, 8 Sa 974/05, n.v.; Preis, NZA 2004, 196; KR-Friedrich, § 4 KSchG, Rn.-Ziff. 202 b).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2008 - 3 Ta 56/08

    Kündigung, Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Klagefrist,

    War ihr das nicht möglich, hilft ihr § 5 Abs. 1 S. 2 KSchG (vgl. KR-Friedrich, 8. Auflage, Rd.-Ziff. 202 a, 202 b zu § 4, LAG Düsseldorf, 10.2.2005 - 15 Ta 26/05; LAG Hamm 22.9.2005 - 8 Sa 974/05 - jeweils zitiert nach JURIS).
  • VGH Bayern, 28.11.2008 - 12 BV 06.3422

    SchwerbehindertenrechtZustimmung zu einer ordentlichen, personenbedingten

    Zwar wird angenommen, dass die Klagefrist nicht anläuft, wenn ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber einem bekanntermaßen schwerbehinderten Arbeitnehmer ohne die erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes kündigt (so LAG Hamm vom 22.9.2005 Az. 8 Sa 974/05).
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